31-01-2012, 16:09
(31-01-2012, 15:19)sorglos schrieb: [Das mit "rückwirkend" wird vermutlich nicht klappen - im ER kannst du aber die Berücksichtigung für "ab sofort" erreichen. Dann ist heute guter Einreichetermin. Die Vergangenheit wird erst in der Hauptsache berücksichtigt werden.
Na super. Das werde ich heute nicht mehr schaffen.
(31-01-2012, 15:19)sorglos schrieb: Mehr kann man wegen der mangeldnen Infos nicht sagen. Im übrigen, wenn es nach Meinung der ARGE nur 10 Euro sind - dan werden vielleicht die umgangstage nicht vollständig berücksichtigt. 1-2 Tage mehr können diese Grenze bereits überspringen.
Die Umgangstage werden nicht nur vielleicht, sondern bei der Berechnung gar nicht berücksichtigt. Die Anerkennung ist ja explizit ausgeschlossen worden. Es geht um rund 90 Tage im Jahr einschl. Ferien. Es geht im Mittel um einen nicht kleinen dreistelligen Betrag monatlich.
(31-01-2012, 15:19)sorglos schrieb: Es reicht prinzipiell die Vorlage der Titel und die Zahlungsnachweise. Solange die Titel existieren, müssen sie komplett von deinem EK abgezogen werden. [..gekürzt..]
Hat du das gelesen? http://www.trennungsfaq.com/forum/showthr...3#pid68293
Habe ich, der Tenor dort ging aber m. E. mehr dahin, das man sich
an den Unterhaltspflichten aufgehangen hat (nicht leistungsfähig).
Bei mir wurde der Betrag aus den Titeln wurde bei der Berechnung schon vom Einkommen abgezogen, aber trotzdem kein Sozialgeld zuerkannt, weil die Kinder ja den KU bekommen, aus dem sie den Umgang selber bestreiten sollen. Die Argumentation der ARGE ist hier anders (wobei es auf das Gleiche hinausläuft). Abschliessendes Zitat aus dem Ablehnungsbescheid: "Eine Versorgungslücke (die wir füllen müssen) ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen".
(31-01-2012, 15:19)sorglos schrieb: Und im einstweiligen Rechtschutz kommt es darauf an, dass der Bedarf bei dir aktut gefährdet ist. Der (teilweisee) nicht gedeckt Bedarf von dir und Kids wäre der Anordnungsanspruch. Diesen nichtgedeckten Bedarf solltest du im ER-Verfahren quantifizierenOK, das wäre ja noch einfach. Die Zahlen habe ich ja schon.
(31-01-2012, 15:56)Camper1955 schrieb:(31-01-2012, 15:52)sorglos schrieb: @Camper
Klar sind diese Infos wichtig. Aber gehören sie in ein öffentliches Forum?
Ich meine nicht.
Sorry, abe ich bin mir nicht mal sicher, ob das Jobcenter richtig gerechnet hat, als es gesagt hat, dass er damit noch über dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegt.
Auch das SGB II verwertet geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber
seinem Mitarbeiter wohlwollend zukommen lässt. Blöde, wenn der Mitarbeiter dieses Wohlwollen im Verhältnis zum Brötchengeber nicht ablehnen kann. Mittels Einkommensfiktion erreicht man dann die Schwelle, um aus der Leistungsunfähigkeit entlassen zu werden.
Blöde auch, das man sich von geldwerten Vorteilen im Aldi nichts kaufen kann oder das sie nicht selbst essbar sind...
Ich möchte derzeit in der Sache vor der Öffentlichkeit nicht mehr zu meiner Person oder
den familiären Hintergründen sagen und bitte um Verständnis.