31-01-2012, 18:05
(30-01-2012, 18:38)Ibykus schrieb: Mir passiert das auch mit konstanter Regelmäßigkeit, dass der gegnerische Anwalt Schriftsätze im Termin vorlegt.Das ist ein wichtiger Tipp - eine Erwiderungsfrist kann man immer auch ergänzend beantragen. Die wird auch i.d.R. eingeräumt.
Die lese ich dann "auf die Schnelle" quer und sage: "ich gehe davon aus, dass auch dieser Schriftsatz wie die seiner Vorgänger, nichts juristisch relevantes enthält, worauf es sich zu antworten lohnt. Ich bestreite daher ausdrücklich -im Falle meiner Unkenntnis mit Nichtwissen- seinen Inhalt und bitte das zu protokollieren."
Fertig!
Am Besten Du lernst das auswendig. Damit machst Du nichts falsch; ....
Es passiert auch immer häufiger, dass das Jugendamt seine Stellungnahme erst im Termin mitbringt - oder auch gar nix - mit Verweis auf angebliche Arbeitsüberlastung. Da gilt das gleiche.
Übrigens ein tolles Kennzeichen, wie wichtig das Jugendamt das Kindeswohl nimmt, wenn es sich nicht mal auf solche Termine vorbereiten kann. Wenns um Unterhalt geht, kann das Jugendamt auch seitenweise Boshaftigkeiten vorbereiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #