01-02-2012, 13:10
(31-01-2012, 16:10)wackelpudding schrieb: Die Übertragung des SR aufgrund übereinstimmender SR-Erklärungen (Notar oder JA) ist bedingungsfeindlich, d. h. das SR wird in Gänze übertragen. Änderungen sind danach nur noch durch Gerichtsbeschluß möglich. Wer wann mit wem wo wohnt spielt da gar keine Rolle.
Können wir jetzt zum Jugendamt gehen und uns auf das gemeinsame Sorgerecht einigen? Kann man sich auch auch auf gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht einigen wenn man sich auf die gemeinsame Sorge einigt. Hab meine Tochter hier und kann mich grad nicht zu den anderen Sachen ausführlich äußern