01-02-2012, 13:18
und ich würde nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei haben.
Denn dieses Verhalten sehe ich unter Hinweis auf die Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit (Sorgerechtzugang, Jugendamtsunrecht, regelmäßige "Fehlurteile" der unteren Instanzen in 170ger-Verfahren) im als Folge staatlichen Unrechts!
Das könnte ich jedem Gericht plausibel und nachvollziehbar erklären.
(auch wenn die Rechtsordnung mein Verhalten nicht duldet)
Denn dieses Verhalten sehe ich unter Hinweis auf die Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit (Sorgerechtzugang, Jugendamtsunrecht, regelmäßige "Fehlurteile" der unteren Instanzen in 170ger-Verfahren) im als Folge staatlichen Unrechts!
Das könnte ich jedem Gericht plausibel und nachvollziehbar erklären.
(auch wenn die Rechtsordnung mein Verhalten nicht duldet)