01-02-2012, 15:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-02-2012, 15:01 von Absurdistan.)
Mein Anwalt meinte gemeinsames Sorgerecht würde nix bringen da Mutter dann automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (gerichtlich) bekommen würde. Deswegen frage ich. Also gibt es einen Unterschied wenn die gem. Sorge vom Gericht beschlossen wird oder wir uns aussergerichtlich einigen? Wenn man in gleichem Maße sorgeberechtigt wäre, bräuchte man doch das Aufenthatsbestimmungsrecht garnicht!
Bin wohl gerade ein bischen begriffsstutzig
Bin wohl gerade ein bischen begriffsstutzig