01-02-2012, 19:39
(01-02-2012, 19:11)Dzombo schrieb: @wackelpudding...
Wenn er das ABR übertragen bekommt, kann es die Mutter seines Kindes von der Logik her dann ja nicht mehr haben. Oder?
Doch, doch sie haben es dann beide; es sei denn, es gibt eine Entscheidung, die der KM das ABR nimmt. Ist bei der späteren Erlangung der geS (durch übereinstimmende WE sowieso, aber auch bei Gerichtsbeschluß i. d. R.) so: Aus eins mach zwei.
Wer nicht taktet, wird getaktet...