01-02-2012, 21:36
Von den Medien unbeachtet haben die Bundesländer einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses vorgelegt. Volltext: http://www.famrb.de/media/0844_11.pdf
Eine der wichtigsten Änderungen ist der noch schnellere totale Durchgriff auf den Pflichtigen in §4 Unterhaltsvorschussgesetz: "Die zuständigen Stellen dürfen das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten abzurufen". Es genügt dafür bereits die Behauptung, dass das Auskunftsersuchen an den Pflichtigen "keinen Erfolg verspricht".
§6 legalisiert den schrankenlosen Durchgriff auf Finanzämter, Arbeitgeber, andere Stellen.
Fiktionen und Vermutungen der Unterhaltsfresser bekommen mehr handfeste Auswirkungen: "Wenn die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden muss, kann das Land bis zur Höhe der jeweiligen monatlichen Aufwendungen auch künftige Leistungen gerichtlich geltend machen."
Beurkundungsbefugnisse des Jugendamts werden ebenfalls erweitert.
Interessant ist die Berechung der Ersparnisse, die der Entwurf verursacht. Ein wichtiger Punkt ist die Zeitersparnis der Jugendamtsmitarbeiter. Dort kann man sehen, dass schon kleine Änderungen grosse Summen ergeben. Für uns bedeutet das die Bestätigung dafür, dass man mit der Taktik "Aufwand verursachen, dem Jugendamt die Zeit stehlen" einiges erreicht.
Eine der wichtigsten Änderungen ist der noch schnellere totale Durchgriff auf den Pflichtigen in §4 Unterhaltsvorschussgesetz: "Die zuständigen Stellen dürfen das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten abzurufen". Es genügt dafür bereits die Behauptung, dass das Auskunftsersuchen an den Pflichtigen "keinen Erfolg verspricht".
§6 legalisiert den schrankenlosen Durchgriff auf Finanzämter, Arbeitgeber, andere Stellen.
Fiktionen und Vermutungen der Unterhaltsfresser bekommen mehr handfeste Auswirkungen: "Wenn die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden muss, kann das Land bis zur Höhe der jeweiligen monatlichen Aufwendungen auch künftige Leistungen gerichtlich geltend machen."
Beurkundungsbefugnisse des Jugendamts werden ebenfalls erweitert.
Interessant ist die Berechung der Ersparnisse, die der Entwurf verursacht. Ein wichtiger Punkt ist die Zeitersparnis der Jugendamtsmitarbeiter. Dort kann man sehen, dass schon kleine Änderungen grosse Summen ergeben. Für uns bedeutet das die Bestätigung dafür, dass man mit der Taktik "Aufwand verursachen, dem Jugendamt die Zeit stehlen" einiges erreicht.