01-02-2012, 22:14
(01-02-2012, 21:36)p schrieb: Es genügt dafür bereits die Behauptung, dass das Auskunftsersuchen an den Pflichtigen "keinen Erfolg verspricht".Das praktizieren Jugendamts-Beistände teils bereits jetzt, wenn der Pflichtige auch nur teilweise geschwärzte Gehaltszettel vorlegt. Mit derselben Begründung erfolgt dann Arbeitgeberermittlung via Krankenkasse, ect.
Der VAMV begrüßt natürlich die Abschaffung von Bürgerrechten gegen Männer, wenns den AE-Muttis nutzt und jammert zugleich rum, wenn von diesen mehr Mitwirkung gefordert wird. Vorallem dass immer noch keine generelle Verlängerung drin steht:
http://anonym.to/?http://www.vamv.de/upl...230112.pdf
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #