02-02-2012, 09:33
Nun haben alle durch das Gesetz beschwerten Väter binnen Jahresfrist die Möglichkeit, Vb beim BVerfG einzureichen:
Beschwerde gegen Gesetz steht offen, wenn selbst, direkt und jetzt betroffen!
Das wäre dann der Probelauf eines "lauten Aufstands".
Beschwerde gegen Gesetz steht offen, wenn selbst, direkt und jetzt betroffen!
Das wäre dann der Probelauf eines "lauten Aufstands".