02-02-2012, 13:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2012, 13:41 von Camper1955.)
(02-02-2012, 13:33)sorglos schrieb: ... ist zwar interessant. Aber so richtig mit deiner Familiensituation oder Vaterschaft haben diese Vorgänge ja nichts zu tun. Eher so "normaler Sozialrechtskram". Oder?
1.) Habe ich beim Admin gefragt, ob ich es einstellen darf. Er hat zugesagt. Als ich nachgefragt habe wo. Hat er gesagt "hier."
2.) Hat das sehr wohl auch mit Vaterschaft zu tun. Ich war ja schon Schwerbehindert, als Exilein noch nicht mal geboren war. Und der § 1610 BGB zielt nicht nur auf die Lebensverhältnisse des Bedürftigen, sondern auch auch die Lebensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen ab.
So zumindest steht es mit Verweis auf Palandt/Gschwendner in der Entscheidung des OLG. in meinem Verfahren.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.