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2.2.2012 Infoabend vom VafK Leipzig zum Sorgerecht für Väter
#6
(03-02-2012, 15:09)Dzombo schrieb: Was geht sie denn dann mit Dir zu Gericht, wenn sie schon vorher weiß, dass rechtsfreier Raum herrscht? Ich dachte bisher immer, das Rechtsanwälte das Recht ihrer Mandanten vertretenExclamation

Nö, meine RÄ ist schon in Ordnung und vertritt mich bereits einige Jahre.
Wenn das soo einfach wäre, bräuchte mann nicht diverse Internetforen zum Austausch über Rechtspositionen.
Ich dachte aber, Du wolltest eine Diskussion zu den einzelnen von Dir genannten Punkten und nicht über RÄ ?

(03-02-2012, 15:09)Dzombo schrieb: Wie, ergo mit welchen Fakten und Tatsachen auf dich bezogen, würdest Du versuchen, den Richter davon zu überzeugen, Dir die Mitsorge für dein Kind zu übertragen?
Das würde nun wirklich hier den Rahmen sprengen, allein der Schriftverkehr bezügl. des gSR-Verfahrens ist inzwischen derart umfangreich ...
Mein eigenes gSR-Verfahren ist übrigens noch beim OLG anhängig und auch nach einer mündlichen Verhandlung nicht abschließend entschieden.
Wie ich schon schrieb, bezieht sich das auf den 3. von Dir genannten Punkt, der inzwischen eigentlich hinlänglich bekannt sein sollte.

Ich verstehe auch nicht so recht, was der Zweck dieser Frage sein soll.
Benötigst Du selbst in eigener Sache für eine gSR-Klage solche Argumente (1. bis 3., zu 4. habe ich mich bereits geäussert) ?

(03-02-2012, 15:09)Dzombo schrieb: Du müsstest ja im Minimum BESSER erzieherisch veranlagt sein wie die KM, damit das Vorhaben gelingt.
Nein, dieses Kriterium "besser oder schlechter als" existiert nun wirklich nicht, wenn es um gemeinsame Sorge geht.
Wer so vor Gericht argumentiert, wird ganz sicher keinen Erfolg haben, es sei denn, es würde um die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil gehen.

... Und damit habe ich doch gleich noch ein Argument zu Punkt 3 gefunden:
Liebes Gericht, würden Sie mir denn das Sorgerecht entziehen (und warum), falls bereits gSR vorliegt ?
Falls es keine ausreichenden Gründe für diesen schwerwiegenden Eingriff in das Elternrecht gibt, gibt es im Umkehrschluss ja auch keine Gründe für die Verweigerung des gSR ...

"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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