03-02-2012, 19:20
Zitat: LOL, der ist ja geil. Sollte mal irgendjemand unbedingt machen, auch auf die Gefahr hin, das man wegen unangemessener Kleidung zu einer Verhandlung ein ordnungsgeld kassiert.
Ich weiss nicht ob Beklagte eine Kleiderordnung einzuhalten haben?! Gibt es die überhaupt?
Ein Bademantel kann kein öffentliches Erregnis darstellen, da doch keine Brusthaare zu sehen sind.
Theoretisch und Praktisch steht einem Bademantel somit doch als ordentliches Bekleidungsstück doch nichts entgegen, oder?