03-02-2012, 21:10
(03-02-2012, 19:24)Nathan schrieb:(03-02-2012, 18:23)MLCer schrieb: Wie kommt denn das Betreibungsamt an die (schweizer) Konten oder den Arbeitgeber des Schuldners? Wie erfährt man von den Firmen des Schuldners?
Über die Wohnsitzgemeinde des Schuldners.
Also braucht man für die Betreibung auf jedem Fall die Adresse des Schuldners (sonst kann man ja kein Begehren einreichen). Gibt es in der Schweiz ein frei zugänglicher Melderegister wie in Deutschland? Ich meine für den Fall, dass der Schuldner in der Schweiz vermutet wird, aber man weiß nicht wo.
Wenn ja, kann man die Eintragung dort vermeiden z.B. als EU-Ausländer mit einer B-Bewilligung und dem "ersten Wohnsitz" woanders?
Nathan schrieb:Dort sind aus der Gemeindesteuererklärung die Bankkonten, Vermögen, Einkommen und Firmenbeteiligungen ersichtlich.
Boah, da wird aber viel gefragt
Zitat:Zudem gibt es das öffentliche Firmenregister (http://www.zefix.ch), in dem alle Kapitalgesellschaften der Schweiz (GmbH, AG, etc.) mit allen Details (Kapital, Personen, etc.) gelistet sind.Kann man dort den wahren Gründer sehen, wenn die Firma über einen Treuhänder läuft?