06-02-2012, 15:24
(06-02-2012, 14:45)entsorgt63 schrieb: Es wurde auch ein Ehewohnungszuweisungsverfahren angedroht.Ich gehe davon aus, dass sie hauptsächlich die Kinder betreute? Falls dem so ist, wird man den Kindern nicht auferlegen, die Wohnung zu verlassen. Und da die Kinder zur Mutter gehören,....
Ziehe besser freiwillig aus, falls Du nicht die Hauptbetreuung der Kinder übernommen hattest.