07-02-2012, 08:18
1. es liegt mir fern, von der „Ausgangslage“ abzulenken und sich über die Rechtslage zu informieren, dürfte für Friedlichmann sehr wohl hilfreich sein
2. Schulmeistereien a la´ „Links hätten genügt“ kannst Du Dir sparen; auch gibt die Nennung des Gerichtssitzes, Az. und Datum jedem die Möglichkeit, selbst zu googeln und so vielleicht auf interessante Zusatzinformationen zum betreffende Urteil zu stoßen
3. die von mir benannten Urteile aus Brandenburg und Berlin sind noch nicht im Forum „Gerichtsurteile“ erwähnt
4. „zigfach geführte Erörterungen“ haben in diesem Forum nicht stattgefunden; es gibt lediglich ein paar dürftige Kommentare zu den Urteilen aus Düsseldorf und Celle
5. für jeden des Lesens Kundigen sind alle 4 OLG-Urteile klare Entscheidungen pro Wechselmodell; der Begriff wurde zumindest in 3 von 4x Urteilstexten direkt genannt, ansonsten in allen 4 Fällen in den Kommentaren erwähnt. 1x (Düsseldorf) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht sogar auf den Vater übertragen, eben weil der das Wechselmodell wollte und das Gericht dies - zu Recht - so gedeutet hat, dass der Wunsch, beide Eltern möglichst intensiv in die Betreuung und Versorgung des Kindes einzubinden und die Kooperation zwischen den Eltern zu verbessern, bei ihm mutmaßlich stärker ausgeprägt sei als bei der Mutter; im Celler Fall wurde das ABR, welches ihm schon das Amtsgericht zuerkannt hatte, beim Vater belassen; in Brandenburg wurde die Pflegschaft beim Jugendamt eingerichtet, weil die Frage, ob ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, noch nicht abschließend geklärt ist und dieses Gericht halt einen anderen Rechtsstandpunkt vertritt als die Kollegen in Düsseldorf und Celle
6. Deine pessimistische Einschätzung der Rechtslage mag in Einzelfällen zutreffen, insgesamt ist sie jedoch unqualifiziert und beschädigt ein Anliegen, dass wir eigentlich gemeinsam entschlossen verfolgen sollten, anstatt unbegründet Mutlosigkeit zu verbreiten
7. keine Sorge, in Zukunft werde ich Euer Gejammer nicht mehr stören.
2. Schulmeistereien a la´ „Links hätten genügt“ kannst Du Dir sparen; auch gibt die Nennung des Gerichtssitzes, Az. und Datum jedem die Möglichkeit, selbst zu googeln und so vielleicht auf interessante Zusatzinformationen zum betreffende Urteil zu stoßen
3. die von mir benannten Urteile aus Brandenburg und Berlin sind noch nicht im Forum „Gerichtsurteile“ erwähnt
4. „zigfach geführte Erörterungen“ haben in diesem Forum nicht stattgefunden; es gibt lediglich ein paar dürftige Kommentare zu den Urteilen aus Düsseldorf und Celle
5. für jeden des Lesens Kundigen sind alle 4 OLG-Urteile klare Entscheidungen pro Wechselmodell; der Begriff wurde zumindest in 3 von 4x Urteilstexten direkt genannt, ansonsten in allen 4 Fällen in den Kommentaren erwähnt. 1x (Düsseldorf) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht sogar auf den Vater übertragen, eben weil der das Wechselmodell wollte und das Gericht dies - zu Recht - so gedeutet hat, dass der Wunsch, beide Eltern möglichst intensiv in die Betreuung und Versorgung des Kindes einzubinden und die Kooperation zwischen den Eltern zu verbessern, bei ihm mutmaßlich stärker ausgeprägt sei als bei der Mutter; im Celler Fall wurde das ABR, welches ihm schon das Amtsgericht zuerkannt hatte, beim Vater belassen; in Brandenburg wurde die Pflegschaft beim Jugendamt eingerichtet, weil die Frage, ob ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, noch nicht abschließend geklärt ist und dieses Gericht halt einen anderen Rechtsstandpunkt vertritt als die Kollegen in Düsseldorf und Celle
6. Deine pessimistische Einschätzung der Rechtslage mag in Einzelfällen zutreffen, insgesamt ist sie jedoch unqualifiziert und beschädigt ein Anliegen, dass wir eigentlich gemeinsam entschlossen verfolgen sollten, anstatt unbegründet Mutlosigkeit zu verbreiten
7. keine Sorge, in Zukunft werde ich Euer Gejammer nicht mehr stören.