09-02-2012, 08:55
Unser Personaloberster bat noch vor ca. 3 Monaten alle Mitarbeiter darum die Angaben zu den Strecken zu überprüfen.
Da meine Entfernung zur Arbeitsstätte, die - bedingt durch häufige Einsatzwechseltätigkeiten - nur zu einem geringen Teil im Jahr von mir aufgesucht wird, überdurchschnittlich groß ist, beließ ich es bei meiner Angabe, die nicht der kürzesten Strecke entspricht.
In der Folgezeit hatte ich hierüber kein Gespräch an der Backe.
Diese Entscheidung des BFH macht Sinn.
Gerade in der Winterzeit, aber auch wenn bei uns die Bauern mit ihren landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterwegs sind und LKW die Mautstrecken umgehen, ist es zeitlich günstiger und Nerven schonender den Umweg über die Autobahn zu nehmen, anstatt auf der unfallträchtigeren und einspurigen Bundesstraße zu bleiben.
Ganz nebenbei wirkt sich in meinem OLG-Bezirk jeder längere aber verkehrsgünstigere Weg gleichbleibend einkommensmindernd aus - ein geringfügig positiver Effekt, zugunsten des EU-Pflichtigen.
Da meine Entfernung zur Arbeitsstätte, die - bedingt durch häufige Einsatzwechseltätigkeiten - nur zu einem geringen Teil im Jahr von mir aufgesucht wird, überdurchschnittlich groß ist, beließ ich es bei meiner Angabe, die nicht der kürzesten Strecke entspricht.
In der Folgezeit hatte ich hierüber kein Gespräch an der Backe.
Diese Entscheidung des BFH macht Sinn.
Gerade in der Winterzeit, aber auch wenn bei uns die Bauern mit ihren landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterwegs sind und LKW die Mautstrecken umgehen, ist es zeitlich günstiger und Nerven schonender den Umweg über die Autobahn zu nehmen, anstatt auf der unfallträchtigeren und einspurigen Bundesstraße zu bleiben.
Ganz nebenbei wirkt sich in meinem OLG-Bezirk jeder längere aber verkehrsgünstigere Weg gleichbleibend einkommensmindernd aus - ein geringfügig positiver Effekt, zugunsten des EU-Pflichtigen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)