11-02-2012, 13:37
Mit der Gütertrennung warst du schlecht beraten. Besser wäre eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gewesen, die den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung ausschliesst. Der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich sind die familienrechtlichen Hämmer, nicht der für die Ehe vereinbarte Güterstand.
Ja, man kann dir einen Wohnvorteil unterstellen. Ich nehme an, das war es, was dein Anwalt gemeint hat. Immobilienbesitz ist immer schlecht, sobald die Scheidungsmafia aufmarschiert. Der Gegenseite und den Juristen beginnt sofort der Sabber aus dem Maul zu laufen, wenn sie merken dass da noch eine verwertbare Immobilie existiert. Geld kann man verschwinden lassen und ist beweglich, aber eine Immobilie nicht.
Was dein Anwalt zu den zwei Jahren sagt, ist nicht ganz richtig. Es sind zwar in der Regel zwei Jahre. Nicht nur die Zeit spielt eine Rolle, sondern auch welche Anzeichen nachweisbar sind, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft handelt. Das kann auch schon früher als zwei Jahre der Fall sein. Spielt das überhaupt eine Rolle, zahlst du Ehegattenunterhalt, sind die Kinder noch so klein?
Für das Haus gibt es keine richtige Lösung. Du kannst es verkaufen oder vermieten und selbst woanders wohnen. Um welche Beträge und welchen Unterhalt handelt es sich denn? Wie alt sind die Kinder?
Ja, man kann dir einen Wohnvorteil unterstellen. Ich nehme an, das war es, was dein Anwalt gemeint hat. Immobilienbesitz ist immer schlecht, sobald die Scheidungsmafia aufmarschiert. Der Gegenseite und den Juristen beginnt sofort der Sabber aus dem Maul zu laufen, wenn sie merken dass da noch eine verwertbare Immobilie existiert. Geld kann man verschwinden lassen und ist beweglich, aber eine Immobilie nicht.
Was dein Anwalt zu den zwei Jahren sagt, ist nicht ganz richtig. Es sind zwar in der Regel zwei Jahre. Nicht nur die Zeit spielt eine Rolle, sondern auch welche Anzeichen nachweisbar sind, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft handelt. Das kann auch schon früher als zwei Jahre der Fall sein. Spielt das überhaupt eine Rolle, zahlst du Ehegattenunterhalt, sind die Kinder noch so klein?
Für das Haus gibt es keine richtige Lösung. Du kannst es verkaufen oder vermieten und selbst woanders wohnen. Um welche Beträge und welchen Unterhalt handelt es sich denn? Wie alt sind die Kinder?