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Muss ich für mein Haus trotz Gütertrennung bluten
#4
Hi ja das was ich meinte iss der Wohnvorteil.
Meine Kinder sind 6 und 12 Jahre für die zahle ich uterhalt nach der Düsseldorfer tabelle für beide 668€zzgl. hälftiges Kindereld,für meine Ex Zahle ich keinen Unterhalt,da nach allen abzügen (Kindesunterhalt,Kredite und Eigenbehalt) nichts mehr übrig bleibt.Mein Anwalt meinte es handelt sich um einen Betrag von ca. 350€
Ist das mit dem Hauskauf und Einzug der beiden so wie die Tätowierung ect. nicht Anzeichen genug,das es eine auf dauer angelegte Lebensgemeinschaft ist und wäre ich dann nicht raus aus der Sache ???

@ beppo mein Anwalt weiss noch nichts über die Tätowierung,habe das erst jetzt herausgefunden,da beide Bilder auf WKW von den Tattoos reingestellt haben.
der Anwalt meinte es sieht gut aus das ich keinen unterhalt zahlen müsse,sollte mich aber darauf einstellen das ich beim Wonvorteil bluten muss :-(
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RE: Muss ich für mein Haus trotz Gütertrennung bluten - von Riddick - 11-02-2012, 13:52

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