11-02-2012, 14:40
Wenn Muddi Staat für sie und/oder irgendwen sonst aus dieser Bedarfsgemeinschaft zahlt und du hierfür als Pflichtiger angenommen wirst, dann musst du per Brief und persönlicher Zustellung hierüber unterrichtet werden.
Wurdest du nicht, ist alles in Butter, sie nahm keine Leistungen nach dem SGB in Anspruch.
Jede Forderung an dich muss nun ersteinmal begründet sein.
Geht es um KU, wirkt sich der wohnwerte Vorteil gering aus.
Geht es zudem um nachehelichen Unterhalt, wären es statt zwei, drei Berechtigte und eine Herabstufung des KU wäre angemessen.
Zu Trennungsunterhalt verpflichtet bist du ihr vorrangig im ersten Tremnnungsjahr gewesen.
Die jetzt wesentliche Frage: Was fordert sie für sich und auf welcher Grundlage (Betreuungsunterhalt, wegen Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit etc.)?
Wurdest du nicht, ist alles in Butter, sie nahm keine Leistungen nach dem SGB in Anspruch.
Jede Forderung an dich muss nun ersteinmal begründet sein.
Geht es um KU, wirkt sich der wohnwerte Vorteil gering aus.
Geht es zudem um nachehelichen Unterhalt, wären es statt zwei, drei Berechtigte und eine Herabstufung des KU wäre angemessen.
Zu Trennungsunterhalt verpflichtet bist du ihr vorrangig im ersten Tremnnungsjahr gewesen.
Die jetzt wesentliche Frage: Was fordert sie für sich und auf welcher Grundlage (Betreuungsunterhalt, wegen Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit etc.)?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)