11-02-2012, 14:53
Ist schon länger her; ´mal schauen, woran ich mich noch erinnere: Der Wohnvorteil wirkt einkommenserhöhend. Auszugehen ist von der üblicherweise zu erzielende Kaltmiete ohne verbrauchsunabhängige Umlagen und Betriebskosten. Soweit vorhanden wird wohl vom Mietspiegel ausgegangen. Aber Achtung: In Bereichen mit merkbarem Bevölkerungsschwund sind inzwischen Mieten rückläufig! Falls das Objekt finanziert ist, sind die Zinsen abzugsfähig. Ebenso Kosten der Instandsetzung (gestaltbar!). Weiterhin besteht die Möglichkeit, 4% des Bruttoeinkommens als sekundäre AV anzusetzen. Sofern dies bei Dir nicht anders belegt ist, kannst Du hier die Objekttilgung unterbringen. *Irrtum vorbehalten*
Wer nicht taktet, wird getaktet...