11-02-2012, 15:34
(11-02-2012, 14:40)Bluter schrieb: Wenn Muddi Staat für sie und/oder irgendwen sonst aus dieser Bedarfsgemeinschaft zahlt und du hierfür als Pflichtiger angenommen wirst, dann musst du per Brief und persönlicher Zustellung hierüber unterrichtet werden.
Chance ist eher gering. Wenn sie zu einem Hausbesitzer zieht, wird die ARGE nämlich ganz schnell eine Bedarfsgemeinschaft mit diesem vermögenden Herrn sehen. Wo im Familienrecht noch heftig abgezockt und Ansprüche verteilt werden, macht der Staat den Beutel schon lange dicht zu.
Wenn der Staat nichts zahlt, wird das auch dämpfend auf den Richter wirken, bei dem Ehegattenunterhalt beantragt wird. Das schwächste Glied in der ganzen Kette ist dieser eventuelle Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Wenn der nicht durchsetzbar ist, hat sich der Wohnvorteil mit dem Haus erledigt, denn Kindesunterhalt wird ja bezahlt. Hier musst du ansetzen. Das ist Aufgabe des Anwalts. Setzt der sich energisch genug für dich ein oder nur für seine Honorarrechnung?
Wenn die Ex ein Kind mit in die Ehe gebracht hat, wie ist sie mit dessen Vater umgegangen? Das ist meistens ein Spiegel für das, was man selbst mit so einer Frau erleben wird. Zahlt der auch noch Kindesunterhalt?