11-02-2012, 18:17
(11-02-2012, 17:41)Riddick schrieb: ,die soll bei Gericht mal den Pulli hoch machen.Diesen Antrag wirst Du bei Gericht eher nicht durchbekommen.
Ich denke, dass alleine das Tatoo nicht ausreichen wird. Wie sieht es mit Familienfesten, Ostern, Weihnachten, gemeinsame Urlaube aus? Wenn Du solche Sachen beweisen kannst (evtl. dritte als Zeugen hinzuziehen), dann könnte das schon eher war werden. Diese zwei-Jahresfrist ist heute nicht mehr unbedingt einzuhalten, wenn die Beziehung "nach aussen hin" als gefestigt angesehen werden kann-