11-02-2012, 18:43
Drei Dämme musst du gegen Ehegattenunterhaltsforderungen aufschütten:
- Zwei Jahre lang gab es keine Forderungen nach Ehegattenunterhalt. Dadurch ergibt sich ein Vertrauensschutz, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.
- Die Kinder sind längst alt genug, dass für die Mutter eigene Erwerbstätigkeit obligatorisch geworden ist. Nachweise, warum das nicht gehen soll wurden nicht beigebracht.
- Die Mutter lebt in einer auf Dauer angelegten neuen Beziehung. Beweis: Gemeinsame Lebensführung, gemeinsames wohnen, gemeinsamer Urlaub ohne Kinder, Tätowierungen mit dem Partnernamen (Bild sichern!), was die moderne Version eines Traurings darstellt.
Alle drei Punkte sind natürlich angreifbar. Es ist aber auch an jedem Punkt "etwas dran". Fraglich ist, wie die Ex argumentiert. Gegen Nr. 2 muss sie Nachweise bringen, da reichen Worte nicht aus. Vielleicht sieht der Richter bei so uneindeutigem Anspruch zwar einen Grund für Ehegattenunterhalt, aber keinen Grund deswegen dein Haus durch einen Wohnvorteil zu gefährden, zumal du durch die Gütertrennung schon vor der Ehe eheprägend zum Ausdruck gebracht hast, dass das Haus für die Ehe unberücksichtigt bleibt. Sauber juristisch argumentiert ist das nicht, vielleicht schafft dein Anwalt eine passende Form dafür.
Wie läuft der Umgang? Könntest du die Kinder auch häufiger betreuen?
- Zwei Jahre lang gab es keine Forderungen nach Ehegattenunterhalt. Dadurch ergibt sich ein Vertrauensschutz, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.
- Die Kinder sind längst alt genug, dass für die Mutter eigene Erwerbstätigkeit obligatorisch geworden ist. Nachweise, warum das nicht gehen soll wurden nicht beigebracht.
- Die Mutter lebt in einer auf Dauer angelegten neuen Beziehung. Beweis: Gemeinsame Lebensführung, gemeinsames wohnen, gemeinsamer Urlaub ohne Kinder, Tätowierungen mit dem Partnernamen (Bild sichern!), was die moderne Version eines Traurings darstellt.
Alle drei Punkte sind natürlich angreifbar. Es ist aber auch an jedem Punkt "etwas dran". Fraglich ist, wie die Ex argumentiert. Gegen Nr. 2 muss sie Nachweise bringen, da reichen Worte nicht aus. Vielleicht sieht der Richter bei so uneindeutigem Anspruch zwar einen Grund für Ehegattenunterhalt, aber keinen Grund deswegen dein Haus durch einen Wohnvorteil zu gefährden, zumal du durch die Gütertrennung schon vor der Ehe eheprägend zum Ausdruck gebracht hast, dass das Haus für die Ehe unberücksichtigt bleibt. Sauber juristisch argumentiert ist das nicht, vielleicht schafft dein Anwalt eine passende Form dafür.
Wie läuft der Umgang? Könntest du die Kinder auch häufiger betreuen?