12-02-2012, 16:37
Den Leitsatz zu 2. habe ich nicht verstanden.
Reine Fehlinterpretation, da der Vater hier ersatzweise auf eine Umgangsausweitung zielt, die sich nicht unterhaltsmindernd auswirkt.
Und ganz deutlich wurde erneut welcher Elternteil Konflikte erst schürt und dann als Argument gegen den anderen Elternteil einsetzt.
Zitat:Das Urteil wird in der NJW besprochen. Es läuft darauf hinaus, dass Väter das Wechselmodell nie des Kindeswohls wegen wollen, sondern um Unterhalt zu sparen. Mütter lehnen das Wechselmodell nie ab, weil sie den Wegfall von Unterhaltseinkommen fürchten, sondern immer wegen dem Kindeswohl.
Reine Fehlinterpretation, da der Vater hier ersatzweise auf eine Umgangsausweitung zielt, die sich nicht unterhaltsmindernd auswirkt.
Und ganz deutlich wurde erneut welcher Elternteil Konflikte erst schürt und dann als Argument gegen den anderen Elternteil einsetzt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)