Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Koblenz vom 12.01.2010 zum Wechselmodell, weitere Urteile anderer Gerichte
#14
Der Leitsatz Nr. 2 besagt, dass der 14-Tage-Umgang plus ein Nachmittag schon so superlang und ausgreifend ist, dass es keinen Grund gibt, den zu verlängern.

Oder übersetzt, Kindeswohl und Kindeswille haben sich immer dem 14-Tage-Standardkalender aus deutschen Gerichtssälen zu beugen, denn dort weiss man immer viel besser, was gut für ein Kind ist. Die Robe als Pädagogenmaster und überhaupt aller Weltkenntnisse.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Koblenz vom 12.01.2010 zum Wechselmodell, weitere Urteile anderer Gerichte - von p__ - 12-02-2012, 17:03
AG Erfurt und AG Heidelberg zum Wechselmodell - von Nappo - 20-11-2014, 01:06

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen Sixteen Tons 2 4.821 11-01-2014, 21:04
Letzter Beitrag: wackelpudding
  OLG Koblenz Az: 2 Ss 184/10 Unterhaltspflichtverletzung § 170 StGB vom 3.11.2010 Camper1955 18 26.223 13-10-2013, 20:40
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste