12-02-2012, 17:03
Der Leitsatz Nr. 2 besagt, dass der 14-Tage-Umgang plus ein Nachmittag schon so superlang und ausgreifend ist, dass es keinen Grund gibt, den zu verlängern.
Oder übersetzt, Kindeswohl und Kindeswille haben sich immer dem 14-Tage-Standardkalender aus deutschen Gerichtssälen zu beugen, denn dort weiss man immer viel besser, was gut für ein Kind ist. Die Robe als Pädagogenmaster und überhaupt aller Weltkenntnisse.
Oder übersetzt, Kindeswohl und Kindeswille haben sich immer dem 14-Tage-Standardkalender aus deutschen Gerichtssälen zu beugen, denn dort weiss man immer viel besser, was gut für ein Kind ist. Die Robe als Pädagogenmaster und überhaupt aller Weltkenntnisse.