14-02-2012, 10:43
(14-02-2012, 10:33)BruderBOB schrieb: Ach um die Frage der Stufe zu beantworten. Ich wurde nun in die 121% Stufe bei der letzten Untersuchung eingeordnet obwohl die Zahlen auf die 100% Stufe hinausgelaufen währen.
Du wärst also Stufe 1 gewesen, hast aber einen Titel in Höhe von Stufe 5 (120%) unterschrieben. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten kommt eine Heraufstufung um eine Stufe in Frage, aber sicher nicht um vier Stufen.