14-02-2012, 16:25
Zitat:ich bin wirklich froh auf die Seite gestoßen zu sein und hoffe ihr könnt mir helfen ?
Willkommen. Machen wir gerne, soweit möglich.
Wie hoch ist denn dein Arbeitslosengeld? Hast du einen Beruf, in dem die Arbeitslosigkeit hoch ist? Viel hast du ja nie verdient, wenn du vorher schon Mangelfall warst, 317 EUR sind nicht der Mindestunterhalt. Richtig ist, dass Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monaten Dauer unterhaltsrechtlich als vorübergehender Zustand zählt, während dem der Unterhalt aus Ersparnisse bestritten werden muss. Im Moment kannst du wenig mehr machen als die Stundung des Jugendamts annehmen, wodurch Schulden auflaufen. Eine Klage kommt nach frühestens drei Monaten Arbeitslosigkeit in Frage, aber das Risiko ist hoch dass du damit scheiterst. Du hättest dann auch die surreal hohen Nachweise vorzulegen, dich um einen neuen Job zu bemühen.
Die Antwort der Ex war immerhin klar und deutlich, du weisst damit woran du bist und weisst auch, wie du in Zukunft mit ihr umzugehen hast. Ihr Tip ist nicht schlecht, allerdings nicht im Sinne von Selbstmord, sondern von Bruch mit der bisherigen Tretmühle in Armut.
Im Unterhaltsrecht werden so viel und so brutal Gelder abgepresst, dass nur ein Kartenhaus übrigbleibt, das sofort zusammenbricht wenn irgendwo eine Lücke entsteht. Neben Arbeitlosigkeit sind auch Altschulden typisch, die nirgends angerechnet werden aber vom Hunger-Selbtbehalt bezahlt werden müssen. Das kann nicht funktionieren. Überlege dir, ob es überhaupt sinnvoll ist, so wie bisher weiterzumachen. Die Pleite bietet auch enorme Freiheiten und Möglichkeiten, vor allem wenn sie ohnehin unvermeidlich ist.
Wieso hast du keinen Umgang mit den Kindern? Wegen der Entfernung?