Zitat:Zitat:Du musst es ja mal so sehen; die Psychotherapie geht in zwie Richtungen a) Du drückst ab jetzt nur noch Euro 97,- monatlich ab, bei reduzierter Arbeitsleistung,...das ist doch eine Verbesserung um glatte 66% oder?
Mit dem von ihnen vorgelegten Einkommensnachweis habe ich eine Prüfung ihrer derzeitigen unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durchgeführt. Danach bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie derzeit monatlich insgesamt nur 97 € leisten können.
Der bestehende Unterhaltsanspruch in Höhe von 317 € wird vorerst nicht herabgesetzt, sondern nur
Zurückgestellt, da ich davon ausgehe, dass ihre Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist. Eine endgültige Entscheidung werde ich daher Mitte des Jahres vornehmen.
Die bis dahin zu wenig gezahlten Unterhaltsbeträge bilden zunächst einen Unterhaltsrückstand. Die Tilgung des Rückstandes wird dann ggfls. Nach der endgültigen Entscheidung festgesetzt.
Zitat:,...sondern nur Zurückgestellt, da ich davon ausgehe, dass ihre Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist.b) da hat die Mutti hat auch eine Psychotherapieeinheit bekommen die lautet,...alles wird gut,...
Zitat:Wie soll ich mich denn jetzt verhalten ? Habe versucht mit der Kindesmutter zu reden, ob sie einer Änderung des Titels zustimmen würde, weil ich sonst in Schulden ersticken würde.
Ihre Antwort war, Zitat: Denn drück dir doch eine Knarre in [Unterschreitung des Mindestniveaus] !!!
Kennst Du das Buch "Wie verhandelt man mit Terroristen?" und zu welchen Schluss der Autor dabei kommt?
Als nächsten Schritt denkst Du darüber nach, wie Du Dein Leben verbessern willst, denn das kommt an die erste Stelle,..alles andere hat Priorität 17.