14-02-2012, 17:26
Sie stochern im Dunkeln : Neuer Eingang einer Vorpfändungsverfügung mit gleichem Wortlaut wie im alten Jahr, die erfolglos geblieben ist.
Nun aber folgende Frage, da ich nichts finden konnte : Die in der Vorpfändungsverfügung benannte Schuldsumme ist falsch. Es wird ein viel zu hoher Unterhaltsrückstand von dem Anwalt betitelt. Gleichzeitig weichen die Summen auch noch geringfügig ab, bezogen auf die Vorpfändungsverfügung aus 2011.
Was kann man gegen die falsch benannte Höhe als Rechtsmittel einlegen?
Nun aber folgende Frage, da ich nichts finden konnte : Die in der Vorpfändungsverfügung benannte Schuldsumme ist falsch. Es wird ein viel zu hoher Unterhaltsrückstand von dem Anwalt betitelt. Gleichzeitig weichen die Summen auch noch geringfügig ab, bezogen auf die Vorpfändungsverfügung aus 2011.
Was kann man gegen die falsch benannte Höhe als Rechtsmittel einlegen?