14-02-2012, 17:39
Zitat:wieso setzen die den nicht herab?
Vor jeder Herabsetzung müsste erst nachgewiesen werden, dass er der gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügt hat, der er als Unterhaltspflichtiger unterworfen ist. Das ist praktisch unmöglich, die Anforderungen sind absichtlich von den Gerichten so konstruiert dass sie praktisch unerfüllbar sind.
Auch bei zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit gilt das Jahreseinkommen als Grundlage für den Unterhalt. Man kann also nie mit zukünftigen Einkommensrückgängen argumentieren, sondern muss das Einkommen der letzten 12 Monate vorbringen. Deshalb sind kurze Phasen der Arbeitslosigkeit meistens unbeachtlich, als vorübergehender Zustand senken sie das Jahreseinkommen nicht so stark dass eine Abänderungklage zieht.