14-02-2012, 19:06
(14-02-2012, 18:39)Zahlemannundsöhne schrieb: Sie ist doch wieder verheiratet und lebt doch in einer Bedarfsgemeinschaft ? Habe mal gehört das sie keinen Unterhaltsvorschuss bekommen wird ?
Korrekt. Wenn du jetzt weniger zahlst und der übrige Teil des Unterhalts gestundet wird, bekommt sie auch weniger - nur das, was du zahlst. Bezahlst du später Rückstände zurück, kriegt sie das auch. Das Jugendamt treibt nur ein und reicht weiter. Selber zahlen oder leihen tun die nichts.