17-02-2009, 15:47
Auch bei einer Arbeitslosenquote von knapp fünf Millionen Arbeitslosen kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Kläger, der über eine dreijährige Ausbildung zum Maschinenschlosser verfügt und heute erst 32 Jahre alt ist, unvermittelbar ist. Die Praxis beweist das Gegenteil.
ein schönes urteil, zumal meine geschichten auch in köln anhängig sind. die richter haben alle umfassende informationen vom arbeitsmarkt. also ist die arbeitsagentur ein großer haufen faulpelze ...
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