14-02-2012, 21:12
(14-02-2012, 21:00)Nathan schrieb: Hallo IPAD, was spricht gegen die Option, für die GmbH Insolvenz anzumelden?
Das soll im Falle von a) doch der dann bestellte Notgeschäftsführer selbst entscheiden. Mir geht es lediglich darum, dass ich nicht noch Monate gefordert wäre, den Laden abzuwickeln, ohne hieraus noch Ertrag ziehen zu können. Mein KTG-Geld-Anspuch würde mich bis 3 Monate nach Auflösung der GmbH noch über Wasser halten. Ja, wahrscheinlich wäre a) die beste Alternative ???