17-02-2009, 17:02
Offenbar ist es wie p es damals schrieb: Das Gericht verfügt über umfangreiche Praxisstudien bezüglich der beruflichen Chancen eines gelernten Maschinenschlossers. Man sollte diese mal anfordern, oder um Einsichtnahme bitten...
Die 48 Stunden sind das Maximale was die Richter rausholen konnten, mehr geht nicht, das verbietet die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Ohne diese Richtlinie wären es vermutlich auch 60 Stunden geworden...
Die 48 Stunden sind das Maximale was die Richter rausholen konnten, mehr geht nicht, das verbietet die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Ohne diese Richtlinie wären es vermutlich auch 60 Stunden geworden...