15-02-2012, 10:15 
		
	
	
		So wie der Threadersteller schreibt, will er sein Unternehmen nicht  in die Insolvenz führen, sondern über Gesellschafterbeschlüsse jemanden zur Auflösung einsetzen. Dann gilt zunächst das http://www.notare-wahl-adrian.de/downloa...dation.pdf hier. Nach der Anmeldung einer Insolvenz gelten dann die Bestimmungen über Insolvenzverfahren. 
	
	
	
Wer nicht taktet, wird getaktet...
	
	

 
 

 
