15-02-2012, 10:15
So wie der Threadersteller schreibt, will er sein Unternehmen nicht in die Insolvenz führen, sondern über Gesellschafterbeschlüsse jemanden zur Auflösung einsetzen. Dann gilt zunächst das http://www.notare-wahl-adrian.de/downloa...dation.pdf hier. Nach der Anmeldung einer Insolvenz gelten dann die Bestimmungen über Insolvenzverfahren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...