15-02-2012, 10:50
(15-02-2012, 09:42)Ibykus schrieb: Denn ich vertrete die Auffassung, dass es selbstverständlich eine Rechtspflicht ist, einen (wenigsten) umgangsberechtigten Vater über die schulischen Belange seiner nicht bei ihm lebenden Kinder zu informieren.
Ist es fraglos. Meine Ergänzung sollte zeigen, dass selbst solche kleinen Dinge (man muss sich das mal vorstellen: Ein Foto und eMail oder Kopie, in einer Minute gemacht!) zähe Gerichtsverfahren erfordern können, deren rechtlicher Erfolg sich vielleicht irgendwann einstellt, aber nicht der inhaltliche Erfolg.
Gerade bei Exen wie auch meine eine ist, die im Leben die allerkleinsten und lebensuntüchtigsten Nummern sind, führt der väterliche Versuch, wenigstens in solchen Randfragen etwas zu erreichen zu befriedigender Selbstbestätigung. Sie können sich damit wichtig und beachtet fühlen.