15-02-2012, 16:02
im Netz gefunden:
An
GStAschaft
Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin,
in der Bezugsangelegenheiten bitte ich die verspätete Beantwortung Ihres Schreibens vom 16.01.2012 zu entschuldigen.
Sie werden möglicherweise den Akten entnommen haben, dass ich als sogenannter staatlich produzierter unterhaltsrechtlicher Mangelfall (fiktive Unterhaltspflicht) nicht in der Lage bin, mir einen Verteidiger zu leisten.
Mich insoweit mit Akteneinsichtskosten zu belasten, die entstehen, weil ich willkürlich und in verleumderischer Weise wegen Unterhaltspflichtverletzung denunziert wurde, ist meinerseits nach Vernunftsmaßstäben nicht nachvollziehbar.
Dennoch habe ich zeitgleich mit dieser Post einen Betrag i.H.v. € 15,00 auf das von Ihnen bezeichnete Konto der Oberjustizkasse Hamm überwiesen.
Ihr Einverständnis unterstellend, reguliere ich den Restbetrag i.H.v. € 13,30 bis Mitte März 2012.
Freundliche Grüße
Nicht vergessen:
An
GStAschaft
Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin,
in der Bezugsangelegenheiten bitte ich die verspätete Beantwortung Ihres Schreibens vom 16.01.2012 zu entschuldigen.
Sie werden möglicherweise den Akten entnommen haben, dass ich als sogenannter staatlich produzierter unterhaltsrechtlicher Mangelfall (fiktive Unterhaltspflicht) nicht in der Lage bin, mir einen Verteidiger zu leisten.
Mich insoweit mit Akteneinsichtskosten zu belasten, die entstehen, weil ich willkürlich und in verleumderischer Weise wegen Unterhaltspflichtverletzung denunziert wurde, ist meinerseits nach Vernunftsmaßstäben nicht nachvollziehbar.
Dennoch habe ich zeitgleich mit dieser Post einen Betrag i.H.v. € 15,00 auf das von Ihnen bezeichnete Konto der Oberjustizkasse Hamm überwiesen.
Ihr Einverständnis unterstellend, reguliere ich den Restbetrag i.H.v. € 13,30 bis Mitte März 2012.
Freundliche Grüße
Nicht vergessen: