Moin Zahlemann.
Unter ALG II-Bedingungen werden die Umgangskosten vom Jobcenter erstattet!
Folgendes ist zu tun:
1. Umgang regeln, verbindlich vereinbaren.
2. Kostenprojektion zu Fahrtkosten, Verpflegung für drei Personen und Unterkunft am Ort der Kinder oder bei Dir erstellen. Kinder können auch allein reisen.
3. Damit zum Jobcenter und Kostenübernahme für min einen Umgangstermin/Monat beantragen, Während der Schule ein WE, in den Schulferien entsprechend länger und wo Du willst.
Wegen der großen Entfernung sollten die UmgangsWE am Ort der Kinder stattfinden in kleiner Pension, im Billighotel, gemieteten Womo oder im Sommer im Zelt, am Strand oder survival im Wald usw. ...
Mach Deinen Kids mal was schmackhaft. Lade sie zum Snowboarden ein oder so. Kann noch eine prima Zeit werden.
Ach ja. In Phasen der Restrukturierung verabschieden sich Unternehmen gern mit goldenem Handschlag.
Unter ALG II-Bedingungen werden die Umgangskosten vom Jobcenter erstattet!
Folgendes ist zu tun:
1. Umgang regeln, verbindlich vereinbaren.
2. Kostenprojektion zu Fahrtkosten, Verpflegung für drei Personen und Unterkunft am Ort der Kinder oder bei Dir erstellen. Kinder können auch allein reisen.
3. Damit zum Jobcenter und Kostenübernahme für min einen Umgangstermin/Monat beantragen, Während der Schule ein WE, in den Schulferien entsprechend länger und wo Du willst.
Wegen der großen Entfernung sollten die UmgangsWE am Ort der Kinder stattfinden in kleiner Pension, im Billighotel, gemieteten Womo oder im Sommer im Zelt, am Strand oder survival im Wald usw. ...
Mach Deinen Kids mal was schmackhaft. Lade sie zum Snowboarden ein oder so. Kann noch eine prima Zeit werden.
Ach ja. In Phasen der Restrukturierung verabschieden sich Unternehmen gern mit goldenem Handschlag.