16-02-2012, 03:42
(15-02-2012, 18:52)Skipper schrieb: Moin Zahlemann.Das stimmt und ist nett und schön - aber wie er schreibt, besteht seit 6 Jahren gar kein Umgang und so ist das nicht sein vordringlichstes Problem. Aber wenn es mit Umgang klappt und er will ist es auf diese Weise lösbar. www.umgangskosten.de
Unter ALG II-Bedingungen werden die Umgangskosten vom Jobcenter erstattet!
Folgendes ist zu tun:
1. Umgang regeln, verbindlich vereinbaren.
2. Kostenprojektion zu Fahrtkosten, Verpflegung für drei Personen und Unterkunft am Ort der Kinder oder bei Dir erstellen. Kinder können auch allein reisen.
Insgesamt muss ich mich aber über einige Ratschläge hier schon wundern.
@zahlemannundsöhne
Dir gratuliere ich sehr herzlich! Du bist in der wunderbaren Situation, dass du mal so einiges vom Kopf auf die Beine stellen kannst. Estmal den Arbeitsstreß los bist und mal alles von einer anderen Seite ansehen kannst. Genieße es und nutze es. Deine Situation ist soviel schlechter nicht, wenn du das richtig tust.
Wenn ich die Fakten sehe:
Bisher:
+ ca. 1290 netto
- die meiste Zeit (40h + Fahrzeit) mit irgendeiner Arbeit belegt
- Fahrkosten ??
- abzgl. 317 KU
-------------
weniger als 970 Euro (also warst du schon die ganze Zeit arm)
Nun versucht dich das Jugendamt in einer Schuldenfalle zu locken, indem sie dir "Stundung" anbieten.
(14-02-2012, 16:25)p schrieb: Im Moment kannst du wenig mehr machen als die Stundung des Jugendamts annehmen, wodurch Schulden auflaufen.Deswegen sollte er die Stundung keinesfalls annehmen! Das ist totaler Quatsch. Eine Stundung vom Jugendamt ist fast immer nur für den Unterhaltspflichtigen nachteilig. Niemals unterschreiben! Zumal er in der Situation den KU locker auch weiter vom ALG1 bezahlen, weil ein Titel besteht.
Dem Jugendamt würde ich umgehend schreiben:
Ihren, mich übervorteilenden, Vorschlag einer Stundung kann ich leider nicht annehmen. Sie wollen mir für die Zukunft Schulden aufbürden ohne mich über die Möglichkeiten eines SGBII-Antrages aufgeklärt zu haben. Ich wäre derzeit lediglich mit einer Herabsetzung des Titels auf mein derzeitiges tatsächliches Einkommen einverstanden. Nach Wahrung des Selbstbehaltes von derzeit 950 Euro, den ich nicht erreiche, bin ich unterhaltsrechtlich nicht leistungfähig. Es wäre eine Herabsetzung auf sofort Null Euro zwingend erforderlich. Bitte teilen Sie ihr Einverständnis zu dieser Herabsetzung bis zum ....[14 Tage] rechtsverbindlich mit. Sollten Sie mit einer Herabsetzung in dieser Weise nicht einverstanden sein, werde ich (schon jetzt rein vorsorglich) einen Antrag auf Leistungen nach dem SGBII stellen und den bisherigen Zahlbetrag nach §11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II vom meinem Arbeitslosengeld absetzen.
Mfg zahlemannundsöhne
Ergänzend beantragst du sofort ALG 2. Dann sieht die Rechnung erstmal so aus:
Jetzt
+ 866 ALG1
- 317 KU
----------
549.- Euro
Da das nicht reicht für dein Existenzminimum erhältst du ergänzend vom ARGE/Jobcenter die Differenz auf deinen Bedarf:
+ 300 Kosten der Wohnung
+ 374 Regelsatz Erwachsener
+ (evtl. Umgangskosten - derzeit nicht vorhanden -)
-------------
674.-
Also, wenn du erstmal gar nicht arbeitest, aufstockend so 125 Euro + vergünstigtes ÖPNV-Ticket, GEZ-Befreiung etc. Dann gibt es auch keine zusätzlichen Schulden, nix Pfändungen, etc.
Wesentlich besser stellen kannst du dich dann z.B. noch mit einem kleinen Job, z.B. 400 Euro Job.
Dann sähe die Rechnung so aus:
+ 866 ALG 1
+ 400 Nebenjob
- 317 KU
- 160 Freibetrag aus Nebenjob
----------------
Im Ergebnis: 834 Euro + vergünstigtes ÖPNV-Ticket, GEZ-Befreiung etc. bei wesentlich niedriger Arbeitsbelastung.
Diese Lösung entspricht im übrigen dem, wenn er jetzt einfach von den 866.- lebt und sich pfändungstechnisch komplett auf stur stellt - was problemlos geht - mit dem einzigen Unterschied, dass er dann in einem ALG-Jahr am Ende 3800 Euro KU-Schulden hat oder eben nicht hat.
Also das ist doch schon mal mehr als du gedacht hast, und vorallem ohne jeden zusätzlichen Schulden in der Zukunft (die du dann wieder abstottern sollst, wenn du neue "Voll"-Arbeit hast).
Als Ziel könnte man sich z.B. vornehmen, am Ende/oder bei Beendung der ALG1-Zeit einen Teilzeitjob zu finden, der ungefähr folgendes Netto abwirft:
Berechnung dann:
+ 920 netto
- 317 KU
- 264 Freibetrag
---------
+ 339 anrechenbares Einkommen
+ 335 aufstockendes ALG2
+ 264 Freibetrag
--------------
938 netto Gesamteinkommen + vergünstigtes ÖPNV-Ticket, GEZ-Befreiung etc. Dann wärst du quasi wieder dort, wo du auch heute bist. Aber mit weniger Arbeit, nehme ich an. Weniger arbeiten, Staat beteiligen, selbst schuldenfrei bleiben, das macht den Unterschied.
(Dein Auto kannst du übrigens die ganze Zeit behalten - wenn es durchhält = Schonvermögen)
Das ganze kannst du übrigens auch an jedem Ort der Republik tun - ALG1 ist überall gleich und ALG2 unterscheidet sich hinsichtlich der angemessen Wohnkosten - Regelsätze sind ebenfalls gleich. Wenn Dir also schon immer nach Luftveränderung war oder du in die Nähe der Kinder ziehen möchtest - jetzt ist die Chance. Evtl. bezahlt dir auch der Staat den Umzug und Neuanfang.
Also, Kopf frei machen - und neu denken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #