16-02-2012, 10:45
(16-02-2012, 03:42)sorglos schrieb: Nach Wahrung des Selbstbehaltes von derzeit 950 Euro
Arbeitslos, 770 EUR.
Stundung ist nur dann eine Schuldenfalle, wenn man vorhat, Schulen auch zu bezahlen. Das Jugendamt wird sagen "mach ruhig mal, wir setzen nichts herab". Dann kommt die Tour durch die ARGE, bei der die meisten dann scheitern, weil das alles andere als einfach durchzusetzen ist und meistens sogar Klagen erfordert. Irgendein Fehler und es ist Endstation.