Wieso 770?
Das gilt für "nichterwerbstätige" also Rentner, Kinderbetreuuerinnen, Erwerbsunfähige wegen Krankheit,Behindeurng oder Studenten, etc. - aber nicht für arbeitsuchende Arbeitslose.
Als Arbeitslosengeld-Bezieher + gesteigert Erwerbspflichtiger hat er sich wie es so schön von den Familiengerichts-Lyrikern heißt "im Umfang einer vollschichtigen Tätigkiet" um eine neue Stelle zu kümmern. Daher ist er als "erwerbstätig" zu behandeln. Das dürfte auch in den meisten Jugendämtern und FamGerichten mitlerweile angekommen sein.
Ich weiß den Fehler gibt es immer wieder, auch im Familiengericht. Aber warum sollte man dumme Fehler vom Amt akzeptieren?
Das gilt für "nichterwerbstätige" also Rentner, Kinderbetreuuerinnen, Erwerbsunfähige wegen Krankheit,Behindeurng oder Studenten, etc. - aber nicht für arbeitsuchende Arbeitslose.
Als Arbeitslosengeld-Bezieher + gesteigert Erwerbspflichtiger hat er sich wie es so schön von den Familiengerichts-Lyrikern heißt "im Umfang einer vollschichtigen Tätigkiet" um eine neue Stelle zu kümmern. Daher ist er als "erwerbstätig" zu behandeln. Das dürfte auch in den meisten Jugendämtern und FamGerichten mitlerweile angekommen sein.
Ich weiß den Fehler gibt es immer wieder, auch im Familiengericht. Aber warum sollte man dumme Fehler vom Amt akzeptieren?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #