16-02-2012, 15:28
(16-02-2012, 13:57)sorglos schrieb: Allein schon der Begriff des "Selbstbehaltes" gehört m.A.n. aus dem Kopf der Unterhaltspflichtigen verbannt. Er ist völlig unbrauchbar und gaukelt eine Rechtssicherheit vor, die es nicht gibt.
Schön und gut, aber Gericht, Jugendamt und Unterhaltsberechtigte verwenden diesen Begriff, also muss man wissen was deren Ansicht nach dahinter steht. Hart gesagt, was man selbst für Begriffe verwendet, interessiert keine Sau.
Zitat:Na, wer was erreichen will, muss in jedem Feld natürlich energetisch vorgehen. Geschenkt wird einem nichts. Nur heulen oder abhauen kann erstmal leichter sein.
Bitte nicht gleich wieder jeden als Heuler und Abhauer runtermachen, der sich ausserstande sieht, sich jahrelang in Gerichtsklagen zu stürzen.
Den Weg, den du vorschlägst in Ehren, aber dazu gehört auch die dafür nötigen Ressourcen und Fähigkeiten zu nennen. Du siehst das mit deiner jahrelangen Erfahrung vielleicht einfacher, aber ich sehe wie die Leute reihenweise daran scheitern und dies, obwohl sie weder unfähig noch feige sind, sondern das Gegenteil davon.
Die Kompetenz, die du in deiner Umgebung dafür über lange Zeit akkumuliert hast, gibts ansonsten so gut wie nie. Da ist niemand, der bereitsteht, um für einen Pflichtigen im Jugendamt mit energischem Auftreten die Dinge zu ordnen. Das Gegenteil ist der Fall.