16-02-2012, 15:30
(15-02-2012, 10:44)wackelpudding schrieb: Wir sprachen ja zunächst über die Liquidation der GmbH, ggf. über den Weg der Insolvenz. Das kann, muß aber nicht zwingend in eine Privatinsolvenz einmünden.
Die derzeitigen Zahlen würden eine Liquidation knapp ermöglichen, da die vorhandenen Werte die Forderungen befriedigen könnten. Eine Insolvenz kann man aber auch daraus herbeiführen, ich muss nur ein paar Wochen das Werkzeug liegen lassen ;-)
Grundsätzlich habe ich folgende Entscheidung getoffen:
1. Den Rechtsweg weiter beschreiten
2. Sollte keine Leistungsfähigkeit festgestellt werden, gleich die Tür nebenan beim Amtsgericht betreten und dort Insolvenz anmelden.
3. Sollte ich "durchkommen", die Firma weiter betreiben und in Absehbarer Zeit einen abweichenden Gesellschafter einsetzen
Da ich sehr gut informiert und rechtlich bewandert bin, schreibe ich meine Klageschriften durchweg selbst. Mein Anwalt freut sich natürlich, aber ich wäre dumm, wenn ich mich auf das Arbeitsergebnis eines Anwaltes allein verlassen würde.
Gerne biete ich auch als "Neuling" hier im Forum meine Rechtskenntnisse an, um mich hilfreich auch für andere betroffene Väter einzusetzen.
Ich habe derzeit vier Klagen am Laufen:
a) Trennungsunterhalt Frau A
b) Kindesunterhalt Kind 1
c) Kindesunterhalt Kind 2 und 3
d) Umgangs-/Sorgerecht Kind 2 und 3
Eigentlich komme ich kaum noch zum arbeiten, bin laufend in der Erstellung der Klageschriften eingebunden.
Gruss IPAD
... und vielen Dank für eure Tipps!