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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#4
Hallo masku, willkommen im Club....,

Wichtig: ab dem 18 Geburtstag musst Du den Unterhalt direkt auf das Konto Deiner Tochter überweisen, nicht mehr an die Mutter. Das wurde mir damals sogar vom Jugendamt schriftlich gegeben.
Das senkt zwar nicht Deine Unterhaltszahlungen aber Du unterstützt damit direkt Deine Tochter und Mutti schaut (hoffentlich) ins Leere...

Mach Deiner Tochter einfach klar daß ab 18 beide Elternteile Unterhalt leisten müssen und die Mutter ihren Unterhalt durch Bereitstellung der Unterkunft sowie Nahrung leisten soll und somit der Barunterhalt (welchen Du leistest) Deiner Tochter zur freien Verfügung steht.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Zahlmeister - 16-02-2012, 15:30
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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