16-02-2012, 16:17
Ich habe eine Frage zur Ermittlung des Verfahrenswertes im Unterhaltsverfahren bzgl. BU. Dieses endete mit einem Vergleich.
Die Richterin diktitierte am Ende einen mir viel zu hoch ercheinenden Verfahrenswert ins Protokoll. Meines Wissens nach bemisst sich der Streitwert aus der Differenz bereits monatlich gezahlten Unterhaltes (200,00) und der beantragten Höhe (770,00) x 12 = 6840,00.
Wie kann eine Richterin da auf einen doppelt so hohen Wert kommen?
Indem die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden?
Wird mir als Prozessbeteiligtem die Berechnung offen gelegt?
Die Richterin diktitierte am Ende einen mir viel zu hoch ercheinenden Verfahrenswert ins Protokoll. Meines Wissens nach bemisst sich der Streitwert aus der Differenz bereits monatlich gezahlten Unterhaltes (200,00) und der beantragten Höhe (770,00) x 12 = 6840,00.
Wie kann eine Richterin da auf einen doppelt so hohen Wert kommen?
Indem die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden?
Wird mir als Prozessbeteiligtem die Berechnung offen gelegt?
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!