16-02-2012, 17:37
Manchmal ziehen die Richter den gezahlten Unterhalt nicht vom ausgeurteilten bzw. verglichenen bzw. geforderten Unterhalt ab.
Wobei das in deinem Fall allerdings noch keine Verdoppelung begründen würde.
Wobei das in deinem Fall allerdings noch keine Verdoppelung begründen würde.