16-02-2012, 18:10
(16-02-2012, 16:17)Raban schrieb: Wie kann eine Richterin da auf einen doppelt so hohen Wert kommen?
Frag sie bzw. den Rechtspfleger unter ihr. Wenn dir Kosten auferlegt werden in einer Höhe die deiner Ansicht nach nicht korrekt ist, kannst du einen Kostenfestsetzungbeschluss beantragen. Dann muss sie dir die Rechnung schriftlich geben und du kannst in Beschwerde gehen.