16-02-2012, 18:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2012, 18:18 von Zahlmeister.)
Solange die Tochter zur Schule geht wird sich am Unterhaltstitel nicht allzuviel ändern. Evtl. erreichst Du über die Abänderungsklage daß die Höhe der Zahlungen etwas weniger wird, aber von dem Geld was für den Anwalt und das Gericht draufgeht kannst Du 2 Jahre lang die Differenz bezahlen....
Ich würde es so laufen lassen und nach erfolgtem Abitur das Thema wieder aufgreifen, und zwar direkt mit deiner Tochter. Sie ist jetzt die Inhaberin des Titels und Du musst Dich Gottseidank nie mehr mit der Exe unterhalten...falls die Tochter ein Studium macht musst Du eh weiter bezahlen falls Du einigermassen verdienst, falls nicht gibt es BaföG.
Ausserdem: ab 18 Jahre kannst Du das Kindergeld zu 100% vom Unterhaltsbetrag abziehen, nicht mehr nur zu 50%, das macht auch noch mal schlaffe ca. 85 Euronen Differenz. Ausserdem steht Dir steuerlich der gesamte Kinderfreibetrag zu nachdem Exe nichts bezahlt.
Ich würde es so laufen lassen und nach erfolgtem Abitur das Thema wieder aufgreifen, und zwar direkt mit deiner Tochter. Sie ist jetzt die Inhaberin des Titels und Du musst Dich Gottseidank nie mehr mit der Exe unterhalten...falls die Tochter ein Studium macht musst Du eh weiter bezahlen falls Du einigermassen verdienst, falls nicht gibt es BaföG.
Ausserdem: ab 18 Jahre kannst Du das Kindergeld zu 100% vom Unterhaltsbetrag abziehen, nicht mehr nur zu 50%, das macht auch noch mal schlaffe ca. 85 Euronen Differenz. Ausserdem steht Dir steuerlich der gesamte Kinderfreibetrag zu nachdem Exe nichts bezahlt.