16-02-2012, 18:16
Eine aktuelle Pressemitteilung des djb besagt, dass die dort organisierten Juristinnen den Vorschlag der SPD doof finden.
Die sind der Meinung:
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Die sind der Meinung:
Zitat:Der Fall, dass sich die Mutter weigert, die Sorge gemeinsam mit dem Vater auszuüben, erfordert kein staatliches Handeln. Die bisherige Aufgabentrennung in Kindschaftssachen sollte beibehalten werden: Den Jugendämtern obliegt die außergerichtliche Aufklärung, Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern; die Familiengerichte werden mit Ausnahme der Kindeswohlgefährdung nur auf Antrag eines Elternteils tätig.Jugendamt und Vermittlung: Ein grundsätzlich guter Gedanke, wenn da nicht diese wirren Knoten in den vielen limbischen Systemen so vieler Mütter, organisierter Juristinnen, Sachbearbeiter/innen, sog. Sachverständigen und Richter/innen wären, welche Vermittlungen, insbesondere mit dem Ziel der Übernahme gemeinsamer elterlicher Verantwortung, traditionell so sehr erschweren.
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16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)