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Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt
#44
(16-02-2012, 15:28)p schrieb: Hart gesagt, was man selbst für Begriffe verwendet, interessiert keine Sau.
Hart gesagt: der (unbestimmte) notwendige Selbstbehalt steht im Gesetz - der "Selbstbehalt" in der Düss.Tab und den Leitlinien ist eine Richtererfindung mit Auswirkungen. Das darf man auch wissen. Mit welchen Begriffen man behandelt wird, so wird man auch abgefertigt. Nur wenn man diesen Unterschied versteht, kann man sich wehren.

(16-02-2012, 15:28)p schrieb: .... aber ich sehe wie die Leute reihenweise daran scheitern und dies, obwohl sie weder unfähig noch feige sind, sondern das Gegenteil davon.
Aber auch das liegt teils daran, wie wir zumindest erleben, dass die Köpfe von Vätern mit unheilvollen Begriffen verstopft sind. Die Väterausgrenzung beginnt im Kopf. Wer z.B. dauernd als Trennungsvater als "alleinstehender Mensch" in LSK 1 behandelt wurde, der macht natürlich leicht Fehler in der Art, dass er fragt: "Wieso, das ist doch bloß ein Umgangskind und gehört nicht zum Haushalt".
Bei einem SGBII-Antrag muss er ganz grundlegend begreifen, dass er den Antrag als erwachsener Haushaltsvorstand einer Familie mit Kindern stellt, die eben meistens zeitweise da sind, aber dennoch dauernd zur Familie gehören. Diesen Antrag unterschreibt man logischerweise als erw. Antragsteller UND als gesetzl. Vertreter der Kinder (völlig unabhängig vom Sorgerechtsstatus).

(16-02-2012, 15:28)p schrieb:
Zitat:Na, wer was erreichen will, muss in jedem Feld natürlich energetisch vorgehen. Geschenkt wird einem nichts. Nur heulen oder abhauen kann erstmal leichter sein.

Bitte nicht gleich wieder jeden als Heuler und Abhauer runtermachen, der sich ausserstande sieht, sich jahrelang in Gerichtsklagen zu stürzen.
@Heuler und @Abhauer oder @Standhalten
Ehrlich, ich mein das gar nicht als "runtermachen", sondern als schlichte Beschreibung. Runter gemacht werden hier ja meistens, die die bleiben. Aber selbst wer im Ausland ernsthaft Fuß fassen will, muss energetisch vorgehen. Von denen, die das nicht geschafft haben, hören wir hier auch nichts.

Dein Vortext auf den ich reagierte, klingt eben so als sei beim "SGBII-Weg" alles voller unüberwindbarer Hürden. Das ist nicht so, Zweidrittel schaffen das hier mit gründlicher Einweisung bereits im Antrags-Widerpruch-Behördenverfahren ohne Klage - und falls doch SG-Klage, dann erleben sie dort, dass sie noch als Menschen im Rechtsstaat behandelt werden. Das schafft Mut auch die Freiwildgerichtsbarkeit wieder anders zu sehen.

Standhalten oder flüchten oder Jammern - sind drei elementar menschliche Reaktionsweisen auf großen Druck. Wobei sich nur die ersten beiden langfristig evolutionär bewährt haben. Allerdings gibt es beim Standhalten auch verschiedene Strategien: Die einen versuchen gegen das Monster direkt zu kämpfen - wir versuchen uns an die Blutadern des Monsters zu setzen, so dass es uns mit seinen Krallen nicht erreicht, während wir Ader für Ader öffnen...

Ich bemühe mich ja, das Wissen um den "SGBII-Weg" hier an Beispielen darzulegen, so dass es dem einen oder anderen leichter fallen kann. Die Unterstützung im Einzelfall ist wegen der Notwendigkeit des Informationsflusses kaum in einem öfftl. Forum zu leisten. Vorallem müssen bei diesem Weg die Leute selbst konsequent an ihrer Sache arbeiten. Wir arbeiten auch an einer konkreten Anleitung mit Hochdruck, aber das wird noch ein wenig dauern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt - von camparso - 14-02-2012, 17:28
RE: Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt - von camparso - 14-02-2012, 17:41
RE: Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt - von camparso - 14-02-2012, 21:26
RE: Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt - von sorglos - 16-02-2012, 18:46

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